1. Vertragsgegenstand / Beratung
Mit der Vereinbarung eines Tattootermins kommt ein Dienstleistungsvertrag gemäß
§ 611 BGB zustande.
Voraussetzung für die Terminvereinbarung ist ein vorheriges Beratungsgespräch
(digital oder vor Ort). Dabei werden Motiv, Größe, Stil, Farbe und Platzierung
abgestimmt.
Für den Tattootermin wird eine Terminkaution erhoben. Diese wird beim letzten
Termin des vereinbarten Projektes teilweise oder vollständig auf den Gesamtpreis
angerechnet.
Motivänderungen im kleinen Umfang können am Termin vorgenommen werden.
Größere Änderungen oder ein Motivwechsel stellen einen neuen Auftrag dar.
Thomas Lerke behält sich vor, Aufträge aus sachlichen Gründen abzulehnen (z. B.
menschenverachtende, politische oder religiöse Inhalte).
Tätowierungen an Personen unter 18 Jahren erfolgen grundsätzlich nicht.
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2. Terminkaution / Absagen / Ausfallgebühren
Höhe der Kaution
Die Terminkaution beträgt:
• 1–2 Stunden: 50 €
• jede weitere Stunde: + 50 €
Nicht-Erscheinens- und Absageregelung
Terminabsagen müssen mindestens 7 Tage vor dem Termin erfolgen (Werktage:
Mo–Fr).
Die Absage ist per E-Mai, Whatsapp oder telefonisch möglich.
Einbehalt der Kaution
1. Absage ≥ 7 Tage vorher:
→ Es werden 50 % der Kaution einbehalten.
2. Absage < 7 Tage vorher:
→ Es werden 100 % der Kaution einbehalten.
Es fällt zusätzlich eine Ausfallgebühr gemäß § 615 BGB in Höhe von
50 % der voraussichtlichen Gesamtsumme des Termins an.
Ein neuer Termin wird erst nach Zahlung vereinbart.
Rückerstattung
Erfolgt die Terminabsage aus Gründen, die der Kunde nachweislich nicht zu
vertreten hat, wird die Kaution anteilig oder vollständig erstattet.
Verschiebungen
Bei rechtzeitiger Verschiebung bleibt die Kaution maximal 1 Jahr gültig, wenn:
a) die Verschiebung spätestens 7 Tage vor Termin erfolgt, oder
b) der Kunde aus nicht selbst verschuldeten Gründen verschieben muss, oder
c) der Tätowierer den Termin verschiebt.
Die Vergabe eines Ersatztermins erfolgt nach Verfügbarkeit. Ein Anspruch auf
bevorzugte Behandlung besteht nicht.
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3. Preisgestaltung
Ein endgültiger Preis kann erst nach Fertigstellung bestimmt werden. Präzise
Vorabpreise sind nicht möglich.
Für größere Projekte wird pro Sitzung ein Tagespreis genannt, nicht jedoch ein
Gesamtpreis.
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4. Entwürfe
Wird ein Tattoo nicht begonnen oder nicht fertiggestellt, besteht kein Anspruch auf
Überlassung von Entwürfen.
Ausnahme: Es wird eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
Für Freihandarbeiten besteht kein Anspruch auf Herausgabe.
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5. Änderungen am Motiv
Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss wesentliche Motivänderungen und
stimmt Thomas Lerke der Änderung zu, ist ein entstehender Mehraufwand
gesondert zu vergüten.
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6. Ausschlussgründe für die Tätowierung
Eine Durchführung ist ausgeschlossen bei z. B.:
• Alkohol- oder Drogeneinfluss
• Einnahme bestimmter Medikamente
• unangekündigter Betäubung
• relevanten Erkrankungen
• Allergien gegen Tattoo-Farben
• hygienisch unzumutbarem Zustand
• mangelnder Einwilligungsfähigkeit
• Schwangerschaft / Stillzeit
In diesen Fällen gilt der Termin als vom Kunden verschuldet abgesagt.
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7. Cover-Up
Bei Cover-Up-Arbeiten wird keine Garantie für vollständige Abdeckung oder
farbliche Reaktionen übernommen, außer bei vorsätzlichem oder grob
fahrlässigem Verhalten des Tätowierers.
Mehrere Sitzungen können erforderlich sein und sind kostenpflichtig.
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8. Haftung / Nachbehandlung
Für Komplikationen aufgrund unsachgemäßer Pflege (z. B. Infektionen,
Vernarbungen, Farbverlust) übernimmt der Tätowierer keine Haftung.
Eine Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
Bei Farbverlusten ohne Verschulden des Kunden besteht Anspruch auf
kostenloses Nachstechen innerhalb von:
• Meldung binnen 60 Tagen
• Termin zur Nacharbeit innerhalb von 6 Monaten
In allen anderen Fällen ist das Nachstechen kostenpflichtig.
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9. Kleidung
Schäden an Kleidung durch Farben/Materialien werden nur ersetzt, wenn sie durch
grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten verursacht wurden.
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10. Foto- und Nutzungsrechte
Der Tätowierer darf Fotos oder Videos des Tattoos ohne erkennbare
personenbezogene Merkmale zu Dokumentations- und Werbezwecken nutzen.
Sind Bilder personenbezogen (z. B. Gesicht sichtbar), erfolgt die Nutzung nur mit
ausdrücklicher Einwilligung nach DSGVO, die jederzeit widerrufbar ist.
Der Kunde erhält ein dauerhaftes Nutzungsrecht an seiner Tätowierung. Dieses
umfasst keine Entwürfe oder Skizzen.
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11. Gutscheine
Gutscheine können für beliebige Beträge erworben werden.
Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen, außer der Tätowierer lehnt eine
Tätowierung aus sachlichen Gründen ab.
Gutscheine sind übertragbar und nur bei Thomas Lerke einlösbar.
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12. Schlussbestimmungen
Es gelten die gesetzlichen Regelungen des BGB.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen
unberührt.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
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